Bild 15 – Charly Lutz Schulz vom Bildungsinstitut der Polizei in Niedersachsen erläutert hier einem Teilnehmer, dass
die Polizei ein solches Fahrzeug beanstanden würde. Das Schild „Charly“ sowie der dahinter befindliche Fernseher beeinträchtigen das Blickfeld des Fahrers, so dass dadurch das Fahrzeug verkehrsunsicher
wird.