17. Münchner Gefahrgut - Tage
Ein Unfallmerkblatt nur noch für Fahrer
14. – 16. Mai 2007
200 Teilnehmer und 26 Referenten aus 6 Ländern diskutierten und referierten über Neues
zum Thema ‚Transport gefährlicher Güter’. Die Leitung lag wieder bei dem Moderatorenteam Klaus Ridder und Jörg Holzhäuser. Die Themen waren vielseitig, so dass jeder Teilnehmer auf seine Kosten kam.
Einige besonders interessante Themen werden nachfolgend dargestellt.
Jörg Holzhäuser (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes
Rheinland Pfalz) referierte über die Neuerungen im Gefahrgutrecht 2007/2008. Die Inhalte des Vortrages im Überblick:
- Es wird eine gemeinsame Verordnung der Verkehrsträger Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt geben.
- 2010 wird es in der Anlage 3 zur GGVSE ergänzende Vorschriften für das Durchfahren
von Tunneln geben. Tendenz hier: Das Durchfahren wird nicht oder nur selten zugelassen werden.
- Etwas kritisch ging Jörg Holzhäuser mit der im März 2007 neu gefassten Richtlinie RSE
zur GGVSE um: Es werden die anwendbaren Vorschriften zu umfangreich erläutert, so dass trotz der RSE die Vorschriftenauslegung nicht immer eindeutig ist.
- Ab 2009 soll es nur noch ein Unfallmerkblatt für den Fahrer geben.
Frau Dr. Eva Keßler (Gefahrgutbeauftragte der Firma 3M Deutschland) erinnerte an die
Entstehung des Systems für die globale Harmonisierung des Abfall-, Umgangs- und Transportrechts im Rahmen des im Jahre 1992 beschlossenen GHS (Konferenz von Rio).
Leider ist das EU-GHS nicht kompatibel mit dem Ursprungstext der UN-GHS. Erfreulich ist, dass sich das Transportrecht gegenüber dem Umgangsrecht im Großen und Ganzen durchgesetzt
hat, da hier aufgrund der UN-Empfehlungen bereits eine globale Harmonisierung vorhanden war: Es wird wohl eine einheitliche Bezettelung auf der Grundlage der gefahrgutrechtlichen
Gefahrzettel geben. Problematisch sieht Frau Dr. Keßler allerdings die Kennzeichnung mit dem ‚proper shipping name’ auf dem Versandstück in der jeweiligen Landessprache, da aufgrund
der vielen Sprachen Schwierigkeiten auftreten werden; Englisch sollte ausreichen.
Containerschiffe beherrschen die Weltmeere, moderne Schiffe können bis zu 11 000 Container
aufnehmen und die neueste Generation soll bis zu 14.000 Container fassen können. Die Brandschutzvorschriften haben mit der zunehmenden Größe der Schiffe nicht standgehalten,
hier muss, so Volker Utzenrath vom Verband deutscher Reeder (VDR), nachgearbeitet werden. Ein weiteres Problem sieht Volker Utzenrath in der ‚Pragmatischen Anwendung’ der
Gefahrgutvorschriften einiger Länder: Gefahrgut wird nicht als dasselbige deklariert, da man mit der Klassifizierung gemäß IMDG-Code überfordert ist. Aber auch Güter, die nicht als
Gefahrgut zu klassifizieren sind, haben in einem Fall bereits aufgrund der Besonderheiten des Seeverkehrs zu einer gefährlichen Gasbildung und zu einer Explosion mit Todesfolge geführt,
weil das Transportgut mit Seewasser gefährlich reagierte.
Am Abend der 17. Münchner Gefahrguttage wurde zum fünften Mal der Innovationspreis
Gefahr/gut verliehen. Der Preis des Münchner Verlags Heinrich Vogel ging dieses Jahr an das Isernhagener Verpackungsunternehmen Nordpack GmbH. Im festlichen Rahmen mit rund 140
Teilnehmern wurde die Verpackungslösung für Airbages des diesjährigen Gewinners gewürdigt. „Wir prämieren hier und heute eine neu entwickelte Materialpaarung (Wellpappe und
Metallgitter), die einfach zu handeln ist und aufgerichtet werden kann. Der entscheidende Vorteil dieser Lösung, den auch die Jury sehr hoch bewertet hat, ist die Möglichkeit der
Anwendung der Vorschriften der Klasse 9 bei den unterschiedlichen Verkehrsträgern“, erklärt Alfred Winklhofer, der als IHK-Gefahrgutexperte die Bereiche Schwaben und Ulm leitet und
stellvertretend für den Fachbeirat die Laudatio hielt. Dr. Gustav Kafka (stellv. Generalsekretär bei den OITF, Bern) überreichte gemeinsam mit Thomas Maier, Chefredakteur de Zeitschrift
Gefahr/gut) den Innovationspreis an Jörg Baumann, der bei der Firma Nordpack den Bereich Multi-Cargo eigenständig leitet und die Fire-Box entwickelt und durchgesetzt hat.
Bemerkenswert waren auch die beiden Ländervorträge, diesmal über die Nachbarländer Dänemark und Polen.
Marek Rózycki, selbständiger Gefahrgutberater aus Katowitz (PL) bemängelte, dass das ADR
2007 in Polen noch nicht verkündet wurde. Die Konsequenz ist, dass derzeit ein eventuelles Bußgeldverfahren noch nach den ADR 2005 abgewickelt wird. Erstaunlich ist auch, dass in
Polen nach ADR 84.863 514Tonnen und nach RID 19.674 972 Tonnen befördert wurden.
Lars Nielsen vom dänischen Speditionsverband berichtete darüber, dass es bei der großen
Öresund-Überquerung Einschränkungen gibt. Gefahrgüter dürfen nur von 23 Uhr bis 6 Uhr den Tunnel und die Brücke benutzen. Dabei sind die Zeiten dringend einzuhalten. Parkplätze zum
Warten gibt es nicht. So muß die Fahrt genau geplant werden. Im Übrigen bedauerte Lars Nielsen die mangelhafte Ausbildung der dänischen Polizei. Man muss nur einen ADR-Schein
erwerben und das ist seiner Meinung nach nicht ausreichend, so der Vertreter des dänischen Speditionsverbandes.
Die Teilnehmer waren mit den unterschiedlichen Informationen der Referenten aus 6 Ländern äußerst zufrieden und haben sich den Termin der nächsten
Gefahrgut-Tage bereits im Kalender vermerkt:
28. – 30 April 2008.
mic - management information center GmbH D-86894 Landsberg Telefon: 0 81 91/ 125-433 Telefax: 0 81 91/ 125--600
Geschäftsführung: Dieter Ohlenhard HR Augsburg 9427 E-Mail: info@m-i-c.de Internet: www.m-i-c.de
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