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Dienstag, 29. August 2006 

Reinhold Zitzelsberger Webmaster

 

Pressebericht 1. Tag
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14. Münchner Gefahrgut-Tage 2004

17. – 19. Mai 2004
- Aus der Praxis für die Praxis – der Gefahrgut-Expertentreff -
 

<München, 18.05.2003> Gestern begannen unter der Leitung von Klaus Ridder und Jörg Holzhäuser die 14. Münchner Gefahrgut-Tage. Mit über 220 internationalen Teilnehmern haben sich die Münchner Gefahrtgut-Tage auch dieses Jahr als die größte europäische Gefahrgut-Fachtagung behauptet.

Mit topaktuellen Themen und 21 hochkarätigen Referaten wird noch bis zum 19. Mai 2004 in München ein umfassender Überblick zu allen wichtigen Kern- und Randbereichen des Gefahrguttransportes geboten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Neuerungen im Gefahrgutrecht gab Herr Jörg Holzhäuser: „Angestrebt werden zwar längere Änderungsintervalle der Gefahrgutvorschriften - aber das lässt sich kaum durchhalten“. 2005 wird es u. a. folgende Änderungen geben:

  • - Regelmäßige Wartung der IBC – GHS wurde aufgenommen – Keine Weiterverwendung alter Gefahrzettel (d.h. Gefahrzettel ohne Ziffern im unteren Teil) – Gefahrgutbeauftragte müssen künftig nach der Wiederholungsschulung geprüft werden – zentrales Register aller ADR-geschulter Gefahrgutfahrer - neue UN-Nummern für feste und flüssige Stoffe – Identifikation zum ADR-Schein mit Lichtbildausweis - Tunnelregelungen sollen harmonisiert werden.
  • Jörg Holzhäuser wies auch auf die Problematik hin, dass zusätzlich zu den eigentlichen Gefahrgutvorschiften immer wieder multilaterale Vereinbarungen von Wirtschaft und Industrie gefordert werden und sich so ein Parallelgefahrgutecht mit „Schatten-RID“ und „Schatten-ADR“ entwickelt. Er forderte die zuständigen Stellen auf genau zu prüfen, ob derartige Zusatzvereinbarungen auch in Hinblick auf Übersichtlichkeit im Gefahrgutrecht tatsächlich erforderlich sind.
  • Der Rechtsanwalt und Rechtsexperte im Gefahrgutrecht Leo Bock gab Antworten auf gefahrgutrechtliche Einzelfragen. Er erläuterte das Thema „Adressat von Bußgeldbescheiden “. Ein Geschäftsführer ist grundsätzlich hinsichtlich einer „Zeugenaussage“ verweigerungsberechtigt.

    Nicht eindeutig geklärt ist die Verantwortlichkeit bei der Ladungssicherung von verplombten Einheiten. Obwohl der Fahrzeugführer keine Möglichkeit hat die Ladung zu kontrollieren, gibt es gerichtliche Entscheidungen, die ihn zur Verantwortung ziehen. Das sei, so Block, einfach falsch!

    In einem Vortrag von Jochen Conrad (OTIF, Bern) über mehr Sicherheit im internationalen Eisenbahnverkehr wurden die Sicherheitsmaßnahmen erläutert, die am 1.1. 2005 im Rahmen des RID eingeführt werden: Überpufferungsschutz, Sandwich-Cover für Tankböden und Crash-Elemente. Langfristig sind noch weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vorgesehen: Einführung der Telematik, Bremssteuerung, d.h. automatische Prüfung der Bremsfunktion,

    Entgleisungsdedektoren und die Überwachung der Achslagertemperatur. Analog zum ADR wird auch im RID die Ausbildung und Unterweisung des Personals vorgeschrieben.

    In Genf wurde zwar ein europäisches ADR verabschiedet, die Praxis mit dem ADR ist jedoch in allen ADR-Vertragsstaaten unterschiedlich. Über die Besonderheiten in ihren Ländern referierten Redner und Rednerinnen aus Tschechien, Frankreich, Polen und Dänemark.

    So gibt es beispielsweise mit der tschechischen Übersetzung immer noch Probleme, so dass man hin und wieder die englische Fassung zu Rate ziehen muss. Die Absender, so die Referentin Lucie Beilová (Usti nad labern, CZ), sind in den wenigsten Fällen informiert, dass sie z. B. Gefahrgutbeauftragte benennen müssen oder sogar der Einsatz geprüfter Verpackungen erforderlich ist. Es gibt noch viel zu tun – so die Schlussfolgerung der Rednerin.

    Claude Pfanvadel vom französischen Verkehrsministerium konnte berichten, dass das ADR aus Genf in Frankreich direkt zur Anwendung kommt, zumal ja die französische ADR-Fassung verbindlich ist. Gleichwohl gibt es in Frankreich einige Besonderheiten. So wird die Verantwortlichkeit des Verladers besonders definiert. Dieser muss prüfen, was offensichtlich zur sicheren Transportdurchführung erforderlich ist. So wird auch ihm ein Bußgeld auferlegt, wenn das Fahrzeug mit einem Fahrer ohne  ADR-Schulung die Firma verlässt. Zugelassen für die ADR- Schulungen sind neun Verbände, für die Sicherheitsbeauftragtenschulung ein Verband. Aufgrund der schwierigen Prüfung liegt die Durchfallquote mit 80% sehr hoch.

    In Polen, so berichtet Claudia Jarzynski, gibt es grundsätzlich keine Abweichung vom ADR. Sie wies jedoch auf Probleme aufgrund der Infrastruktur und fehlender Regelungen in der Straßenverkehrsordnung, wie z. B. Verbot von Gefahrgut-Transporten durch Wohngebiete, hin.

    Außerdem soll eine zentrale Inspektion für den Staßenverkehr eingerichtet werden.

    Zu den Aufgaben der Inspektion gehört die Kontrolle 

    • der für die Abwicklung des Straßenverkehrs benötigen Dokumente und der Beachtung der damit bestimmten Bedingungen
    • der Frachtbriefe, die für die Abwicklung des Transports nötig sind
    • des Straßenverkehrs im Bereich Transport, darunter des technischen Zustandes der Fahrzeuge
    • der Beachtung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten
    • der Beachtung der Regeln für Tiertransporte.
  • Es wird keine spezielle Inspektion für Gefahrgutbeförderung geben.
  • Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Praxis in der Durchführung von Gefahrguttransporten in ADR- und EU-Staaten noch sehr unterschiedlich ist und dass in Sachen Harmonisierung noch erheblicher Handlungs- und Informationsbedarf besteht.

    Am Ende des ersten Veranstaltungstages diskutierten Teilnehmer und Referenten beim „Bayrischen Abendempfang“ angeregt über die Themen des Tages.

    Auch der zweite Kongresstag verspricht konstruktive Gespräche zum Schwerpunktthema Eisenbahnverkehr und eine heiße Diskussion zum Thema „Ladungssicherung – Theorie trifft Praxis“. Ein weiteres Highlight stellt die Verleihung des Innovationspreises der Fachzeitschrift Gefahr/gut dar.

     

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