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Freitag, 9. Oktober 2009 

Reinhold Zitzelsberger Webmaster

 

Gefahrguttage Nürburgring 2009

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Theorie und Praxis am Nürburgring

- 3. Gefahrgut-Sicherheitstage Rheinland-Pfalz -

Normalerweise quietschen am Nürburgring Reifen, wenn Rennwagen über die Piste fahren. Diesmal gab es im Fahrsicherheitszentrum praktische Vorführungen, Fahrübungen – hier gab es ebenfalls quietschende Reifen – und interessante Vorträge rund um das Thema Gefahrguttransporte. Eröffnet wurden die 3. Gefahrgut-Sicherheitstage immerhin vom Staatssekretär des Verkehrsministeriums in Mainz, Alexander Schweitzer, Dr. Jürgen Brauckmann (TÜV Rheinland), Hein-Michael Schmitz (Ehrenpräsident IHK Koblenz) sowie Dr. Walter Kafitz (Geschäftsführer der Nürburgring GmbH).

Sts Alexander Schweitzer betonte die Wichtigkeit der von seinem Ministerium geförderten Veranstaltung:Vorschriften gibt es genug – sie müssen nur praxisgerecht umgesetzt und vernünftig kontrolliert werden.

Rechtsanwalt Leo Bock aus Köln informierte die Zuhörer über „Pflichtendelegation“ im Rahmen der Pflichten nach der neuen GGVSEB. Zunächst gab es eine Definition „Pflichtendelegation“:

  • - „Pflichtenübertragung“ bedeutet im vorliegenden Zusammenhang also nicht, dass die Pflicht als solche unter Befreiung des Delegierenden von einem auf den anderen übertragen wird. Es geht sachlich um die Übertragung der Aufgabe, die Pflicht zu erfüllen.
  • - Pflichtenübertragung i. S. von Pflichtentbindung des Delegierenden bedarf der gesetzlichen Regelung und sind selten (Bsp. § 3 BaustellV: Übertragung von Koordinierungspflichten auf einen Dritten).
  • - Der Abschluss von Dienst- und Werkverträgen kann Mittel der Umsetzung bei der Pflichtendelegation sein (Bsp. Wahrnehmung der Beladung/Ladungssicherung als gefahrgutrechtliche Verladerpflicht durch externes Dienstleistungsunternehmen). Umgekehrt kann man aus dem Abschluss eines Dienst- oder Werkvertrages nicht schließen, dass es hier um einen Fall der Pflichtendelegation geht (Bsp. H-GmbH schließt Beförderungsvertrag mit B-GmbH).

Bemerkenswert dann die Aussage, dass derjenige, der eine Pflicht zur Wahrnehmung auf einen anderen delegiert, ausnahmslos auch selbst pflichtig bleibt.

GHS in der Kritik

Irena Meyer, selbständige Gefahrgutberaterin aus Hattersheim, referierte über das unendliche Thema GHS (Global Harmonized System). Wollte man 1992 bei der Beschlussfassung in Rio de Janeiro erreichen, das Umwelt-, Gefahrgut- und Umgangsrecht zu harmonisieren, so scheint das wohl doch nicht ganz gelungen zu sein. Zwar wird es weltweit gleiche Piktogramme in Form von Quadraten geben, die in Anlehnung an die verkehrsrechtlichen Gefahrzettel auf Gefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen hinweisen, aber weltweit gleiche Einstufungskriterien wird es wohl nicht geben. So spricht man auch von einem europäischen GHS, weil hier doch einige Besonderheiten gegenüber dem GHS der Vereinten Nationen (UN) enthalten sind. Gleichwohl, so Irena Meyer, hat sich bei der Festlegung der Kriterien für die Klassifizierung das Gefahrgutrecht grundsätzlich durchsetzen können, zumal hier bereits aufgrund der UN-Modellvorschriften eine weltweite Harmonisierung vorhanden war. Einheitlich festgelegt wurde weltweit sowohl im Umgangs- als auch Transportrecht die Grenze von 60 °C für entzündbare flüssige Stoffe. Herabgesetzt wurde die Flammpunktgrenze von 100 °C auf 93 °C im Umgangsrecht. Beibehalten wurde ferner die besondere Klassifizierung im Binnenschiffsverkehr, weil hier größere Mengen an Gefahrgütern befördert werden. Weggefallen ist das Andreaskreuz, dafür gibt es ein Piktogramm mit einem Ausrufezeichen. Neu eingeführt wurde ein Piktogramm für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe.

Neuer Nürburgring

Die über 200 Teilnehmer erlebten den „neuen Nürburgring“ von der allerfeinsten Seite. So gab es im neuen ring-werk einen Nürburgringabend inmitten von Rennwagen. Klaus Ridder, der die Gefahrgut-Sicherheitstage moderierte und auf dem Nürburgring seit über 50 Jahren zu Hause ist, referierte über den historischen und neuen Nürburgring. Die Fachgespräche wurden abends fortgeführt.

Die Veranstaltung hier oben im Fahrsicherheitszentrum und im neuen ring-werk durchzuführen, kam gut an. Politisch ist man allerdings bei einigen Parteien nicht ganz zufrieden mit dem Bau des neuen Nürburgrings (zusätzliche Kosten sind entstanden). Außerdem ist offensichtlich ein Investor abgesprungen, so dass das Land Rheinland-Pfalz einspringen muss.

Aber von alledem merkten die vielen Teilnehmer nichts, sie waren rundweg zufrieden.

Praxis im Fahrsicherheitszentrum

Der 2. Tag der Gefahrgut-Sicherheitstage war der Praxis gewidmet. Man konnte hier nach anfänglicher theoretischer Einführung draußen auf dem Gelände alles noch mal nachvollziehen. So werden Fahrzeugchecks angeboten, außerdem Ladungssicherung demonstriert und die Polizei zeigt den Teilnehmern, auf was es bei Kontrollen ankommt.

Besonders hervorzuheben war hier eine Übung, in der gezeigt wurde, wie eine defekte Gasflasche mit einem Bergungsbehälter befördert wird.

Auch interessant die Fahrübungen mit Fahrerassistenzsystemen. Die Teilnehmer saßen in einem Kleinbus, gefolgt von einem Lkw. Beim Bremsen des Kleinbusses löste das Fahrerassistenzsystem ein Bremsen des folgenden Lkw aus. Es gab, obgleich alles gefährlich aussah, keinen Auffahrunfall!!

Ladungssicherung

Das Thema Ladungssicherung spielte sowohl am 1. als auch am 2. Tag eine große Rolle. Neben den üblichen Bildern unzureichender Ladungssicherung wurde aber auch über Systeme vorgetragen, die dem Fahrzeugführer die Ladungssicherung erleichtern sollen. Zunächst aber die Feststellung, dass es hier keinen „Alleskönner“ gibt – Fahrzeuge und Ladungssicherungssystem sind deshalb vorrangig auf die Versandstücke auszurichten, die überwiegend befördert werden.

In allen Überlegungen muss die maximal Stirnbandbelastung mit einbezogen werden. Hierzu ein Merksatz „Übersteigt das Ladungsgewicht 11 Tonnen, dann müssen nach vorne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen.“ Oftmals reicht es aus, wenn zusätzliche Rutschmatten auf den Fahrzeugboden aufgelegt werden. Wichtig ist auch die Reinigung des Fahrzeugbodens, weil sonst eine Rutschmatte keine Wirkung zeigt. Wichtig ist es auch, dass die Zurrmittel genügend leistungsfähig sind, um beispielsweise ein Niederzurren der Ladung vorzunehmen.

Die Theorie der Ladungssicherung wurde draußen in der Praxis demonstriert und bei Fahrübungen getestet. Manch einer der Anwesenden war erstaunt, welche Kräfte beispielsweise beim Bremsen oder Kurvenfahrten auftreten können.

Resümée

Die Gefahrgut-Sicherheitstage haben zum 3. Mal stattgefunden. Theorie und Praxis kommen hier zueinander. In der „Gefahrgut-Messe“, einer von vielen Ausstellern besuchten Messe, konnten sich die Teilnehmer über Produkte im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter informieren. Eine sehr gute Veranstaltung, die nachahmenswert ist.

 

1-Ridder-Holzhäuser reduz

2-Brauckmann reduz

3-Kafitz reduz

4-Bergungsfass reduz

5-Ladungssicherung reduz

6-Assistenszysteme reduz

7-Nürburgring-Abend reduz

8-Messe reduz

9-Meyer reduz

10-Nürburgring reduz