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Freitag, 20. März 2009 

Reinhold Zitzelsberger Webmaster

 

Expertentage in Bad Honnef

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Expertentage in Bad Honnef

- Viel Neues für 2003 -

Gefahrgutexperten wissen eine ganze Menge und können fast über jedes Thema rund um den sicheren Transport gefährlicher Güter mitreden. Wenn sie in Seminare gehen, wird es meistens für sie langweilig, weil sie halt schon alles wissen. Der mic-Kongreßservice (früher ecomed) veranstaltet für die „Alleswisser“ jeweils im Herbst des Jahres die sog. Gefahrgut-Expertentage. Die Vorträge zeichnen sich dadurch aus, dass man nicht immer wieder bei Null anfängt, sondern tatsächlich das bringt, was neu ist oder ein bekanntes Thema noch vertieft. Auch diesmal war es so.

Es kamen Referenten zu Wort, die Experten auf einem Spezialgebiet sind, u.a.

    - Jörg Holzhäuser (Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz)

    - Jürgen Pagel (Henkel KgaA)

    - Horst Fischer (Propan Rheingas)

    - Helmut Heckner (EBA)

    - Peter Hamann (Polizei Koblenz).

 

Aus der Vielzahl der Themen einige „Highlights“:

Klassifizierung

Jürgen Pagel, von der Henkel KGa in Düsseldorf, befasste sich aus der Sicht des Praktikers mit der Klassifizierung 2001/2003.

Das ADR hat zum 1.7.2001 sein Aussehen entscheidend gewandelt, hiermit wurde ein großer Schritt in Richtung Vorschriftenharmonisierung innerhalb des Transportsektors gemacht.

Dieser Weg soll in den nächsten Jahren konsequent weiter beschritten werden und in das „Globally Harmonized System (GHS)“ münden.

Wie bei allen Veränderungen muss man sich allerdings auch hierbei von altbekannten Begriffen und Gewohnheiten verabschieden und sich auf neue Namen, Ordnungen und teilweise auch Arbeitsweisen einstellen.

Betrachtet man jedoch die Neuerungen unvoreingenommen und stellt Aufwand und Nutzen gegenüber, so überwiegt aus Sicht der meisten Experten eindeutig der Nutzen.

Es muss an dieser Stelle bemerkt werden, dass zu den meisten Gesichtspunkten nicht eine Meinung der Industrie vorhanden ist, sondern natürlich hier und da der Blickwinkel unterschiedlich ist. So wird unter Umständen gut informierten Großfirmen der chemischen Industrie die Umstellung leichter fallen als einem mittelständischen Unternehmen, das nebenher einige Gefahrgüter zu versenden hat.

Was den Bereich der Klassifizierung angeht, so kann man sicherlich bei den in den letzten Jahren erfolgten Änderungen von „altem Wein in neuen Schläuchen“ sprechen. Es war allerdings auch klare Zielsetzung, aufgrund der umfangreichen Strukturänderungen die Inhalte möglichst beizubehalten. Dass dies nicht immer konsequent verfolgt wurde, ist beinahe schon logisch zu nennen. Die inhaltlichen Änderungen bezüglich der Stoffbewertung sind jedoch gering.

Dass bei der Klassifizierung nicht alles beim Alten geblieben ist, ergibt sich größtenteils aus dem Bestreben, die alten Aussagen auch im neuen System beizubehalten und deutlich zu machen. Dafür sind teilweise neue Instrumentarien, wie der Klassifizierungscode und zusätzliche Angaben im Beförderungspapier, eingefügt worden.

Ferner entwickelt sich auch auf der Ebene der UN-Empfehlungen (orange book) die Stoffbewertung immer weiter.

Pagel ging abschließend auf das GHS ein.

Die bisherige „Artenvielfalt“ im Umgangsrecht, mit unterschiedlichen Einstufungskriterien, sowie die je nach nationaler Gesetzgebung unterschiedlichen Dokumente führten bisher zu einem hohen Arbeitsaufwand, will man in einem international tätigen Unternehmen nur die nötigen Bestimmungen der Zielländer einhalten. Hinzu kommt, dass das Transportrecht zwar in weiten Teilen international harmonisiert ist, aber bei den Einstufungskriterien in vielen Punkten vom Umgangsrecht abweicht, was eventuell Doppelbewertungen erforderlich macht. Ferner sind auch hier nationale Besonderheiten vorhanden (siehe „Reportable quantities“ oder die „Emergency response telephone number“ in den USA).

 

Ziele des GHS sind daher:

    - Einheitliche Klassifizierungskriterien für Stoffe und Zubereitungen bezüglich Gesundheits-, Umwelt- und physikalischen Gefahren.

    - Einheitliche Dokumentation, einschließlich der Anforderungen an die Kennzeichnung und den Sicherheitsdatenblättern.

 

Jörg Holzhäuser vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz berichtete über letzte Beschlüsse der ECE/WP.15 bezüglich der Fortentwicklung des ADR.

    - Zusammenfassung der Änderungen in TRANS/WP15/168

    - Keine Anwendung der Trennvorschriften für Gase (CV 28)

    - Neue Vorschriften für Feuerlöscher 8.1.4

    - Keine Freistellung von Kapitel 1.3 bei Anwendung 1.1.3.6

    - Mindestwanddicken für Tankcontainer

    - Tankcode für Saug-Druck-Tanks L4AH und S4AH

    - Anbringung Tank-Code bei Aufsetztanks

    - Korrekturen in der Tabelle 9.2.1

 

Bezüglich Mitführung von Feuerlöschern berichtete Holzhäuser, dass der deutsche Antrag, die Mitführung zu vereinfachen und zu harmonisieren, nicht ganz durchgekommen sei. Statt dessen müssen nunmehr bei allen Pkw, auch bei begrenzten Mengen, mindestens ein 2 kg Löscher mitgeführt werden. Die Mitführungspflicht der anderen Feuerlöscher ist abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht der Beförderungseinheit (von 6 kg bis 12 kg Pulver). Man konnte sich nicht auf eine einheitliche Prüffrist einigen, in Deutschland wird wohl auf eine zweijährige Prüffrist übergehen. Vorgeschrieben ist allerdings ein Feuerlöscher, der der EN-Norm 3 (EN3) und den Brandklassen A, B und C entsprechen muss.

 

Kontrollen

Über den Ablauf von Kontrollen berichtete Peter Hamann (Verkehrsdirektion Koblenz/ Autobahnpolizei).

 

Das Thema Gefahrgutüberwachung und Kontrolle wurde intensiv diskutiert, insbesondere ging es immer wieder um mangelnde Ladungssicherung. Hier ist zwar schon eine ganze Menge geschehen, darüber waren sich die Teilnehmer einig, den Überwachungsorganen reicht es aber immer noch nicht ist. Sicher ist hier noch weiterer Diskussionsbedarf der Behörden untereinander erforderlich.

 

Schlussbemerkung

Viel neues Wissen wurde vermittelt, darüber waren sich Referenten und Teilnehmer einig. Im nächsten Jahr wollen sich die Gefahrgutexperten wieder Ende September in Bad Honnef treffen.