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Freitag, 20. März 2009 

Reinhold Zitzelsberger Webmaster

 

Expertentage 99

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Spezialseminare für Gefahrgutexperten
22. – 24. September 1999
Bad Honnef

Strukturreform kommt später?

 

Bericht der Bad Honnefer Gefahrgutexperten-Tage

Dr. Rennoch, Sachverständiger der deutschen Delegation bei der <“Gemeinsame – Tagung“> die Mitte September in Genf stattfand, konnte anläßlich der “Spezialseminare für Gefahrgutexperten“ in Bad Honnef berichten, daß die für das Jahr 2001 vorgesehene Strukturreform nur mit enormen Anstrengungen geschafft werden kann. Es gibt derzeit noch keinen zusammenhängenden Entwurf, auch die Stoffliste praktisch das Kernstück des neuen ADR/RID sei noch nicht fertig.

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Dieter Ohlenhard leitet den Fachbereich “Gefahrgut” des “mi-information Center”
(früher ecomed Kongreßservice), der für die Organisation der Veranstaltung zuständig war.

Um den erwarteten Wissensdurst der Experten zu stillen, wurden vor fünf Jahren die “Spezialseminare für Gefahrgutexperten“ ins Leben gerufen und seit dieser Zeit wird diese besondere Art der Seminare erfolgreich durchgeführt. Aber kein Grund zum Ausruhen!

exptage91 Klaus Ridder, Moderator(13KB)

Klaus Ridder moderierte  wieder in bewährter Weise die Experten-Tage 99 in Bad Honnef

Auch diesmal wurden wieder interessante Themen behandelt:

        • Transport von gefährlichen Abfällen
        • Kleinmengenregelung
        • Praxis der betriebsinternen Ausbildung

Der Block “Kleinmengenregelung“ war erwartungsgemäß der am stärksten Besuchte

Man kann nicht alles, was gefährlich ist, den Gefahrgutvorschriften unterstellen, so Klaus Ridder aus Bonn. Man denke beispielsweise an Kleinstmengen, die man privat mit sich führt. Man denke an Güter, die zwar dem Namen nach gefährlich sind, aber in so geringen Konzentrationen vorkommen, daß sie praktisch ungefährlich sind. Man denke an Güter, die in kleinsten Verpackungen befördert werden und wo aufgrund der kleinen Menge das Risiko gering ist. Man denke aber auch daran, daß selbst bei Anwendung der Kleinmengenregelung ein ganzer LKW mit gefährlichen Gütern vollgeladen werden kann. Besondere weitere Vorschriften (z.B. Kennzeichnung, Ladungssicherung) sind dann nicht zu beachten und dann wird´s ganz schön gefährlich.

Sicher haben die Erfinder der “Befreiungsregelungen“ grundsätzlich nicht an solche Extreme gedacht, vorkommen können sie aber gleichwohl.

Über grenzüberschreitende Abfallverbringungen referierte Dr. Angela Küster vom Dezernat für Abfallwirtschaft bei der Betriebsregierung in Düsseldorf.

Die Absicht, den zunehemenden internationalen Mülltourismus konsequenter zu unterbinden,
so Frau Dr. Küster, hat im letzten Jahrzehnt zur Entwicklung eines komplexen Systems aus internationalen, EG-weiten und nationalen Regelwerken zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung geführt.

Ausgangspunkt für diese Entwicklung war das sog. “Basler Übereinkommen“, dem weltweit mehr als 100 Staaten beigetreten sind. Kernregelung dieses Übereinkommens ist die Festlegung, daß grenzüberschreitende Verbringungen von gefährlichen Abfällen nur dann zulässig sind, wenn die betroffenen Staaten darüber informiert sind und dem Transport zugestimmt haben (Prinzip des “prior written consent“).

Dieses Übereinkommen wurde durch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für deren Mitgliedstaaten dahingehend vereinfacht, daß für die Verbringungen von weniger gefährlichen Abfällen zur Verwertung entweder keine Kontrollverfahren vorgesehen sind (Abfälle der sog. “grünen Liste“), oder lediglich eine Art Anzeigeverfahren (Abfälle der sog. “gelben Liste“).

Die Europäische Union ist Mitglied beider o.g. internationaler Übereinkommen und mußte diese für ihre Mitgliedstaaten umsetzen, dies ist durch die EG-Abfallverbringungsverordnung vom 1. Februar 1993 erfolgt.

Seit der urspünglichen Verabschiedung der jeweiligen Regelwerke sind bereits zahlreiche Änderungen mit zum Teil weitreichender Konsequenz (z.B. bestimmte Exportverbote) beschlossen worden. Hierdurch ist ein recht kompliziertes System von Vorschriften entstanden, die durch weitere Harmonisierung auf allen Ebenen und Vereinfachung in Zukunft umsetzungsfreundlicher gestaltet werden sollen.

Interne Schulungen sind wichtig, damit Gefahrgutvorschriften bekannt sind und somit auch beachtet werden, berichtete Jörg Holzhäuser, vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz.

Ziele solcher Schulungen/Unterweisungen muß es sein, daß die Bestimmungen zur Verhütung der potentiellen Risiken von Gefahrgutbeförderungen beachtet werden, damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz gewährleistet werden.

In Unternehmen muß der Unternehmer oder die Person, die das Unternehmen ständig leitet, bestimmte Sachgebiete kennen, darunter auch die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Die Einführung von generellen internationalen Bestimmungen zur Verhütung von potentiellen Risiken von Gefahrgutbeförderungen trägt zur Beseitigung  von Wettbewerbsverzerrungen im Verkehr bei.

Bislang gab es innerhalb des ADR lediglich die Schulungsanforderung nach Rn 10 315 ADR (ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer). Auf nationaler Ebene kamen durch die GbV vom 19.12.1989 weiterhin die Anforderungen zur Schulung von “beauftragen Personen“ hinzu. Diese Schulungen wurden sowohl innerbetrieblich wie extern durchgeführt. Mit dem Inkrafttreten der 14. ADR-Änderungsverordnung vom 29.09.1998 wurden europaweite zusätzliche Schulungsforderungen für Beteiligte an einer Gefahrgtubeförderung festgelegt. Über Möglichkeiten, wie diese Schulungen durchgeführt werden können wurde referiert.

Die nächsten “Spezialseminare für Gefahrgutexperten“ finden in der Zeit vom 27.-29. September 2000 wieder im Hotel Seminaris in Bad Honnef statt.

 

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