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Dienstag, 29. August 2006 

Reinhold Zitzelsberger Webmaster

 

Bericht 15. GGT
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Unter bewährterLeitung von Jörg Holzhäuser und Klaus Ridder fanden in München die 15. Gefahrguttage statt. Lesen Sie hier den Bericht.

15. Münchner Gefahrgut - Tage

02. – 04. Mai 2005, Hotel Hilton Munich City

Aus der Praxis für die Praxis – der Gefahrgutexpertentreff-

 

München, 03.05.2002> Zum 15. Mal trafen sich die Gefahrgutpraktiker zu den Münchner Gefahrgut-Tagen, um über Neues aus dem dynamischen Gefahrgutrecht zu erfahren und zu diskutieren.
Mit über 210 Teilnehmern aus 10 Ländern Europas haben sich die Münchner Gefahrgut-Tage auch dieses Jahr als der größte europäische Gefahrgut-Kongress behauptet.  Die diesjährigen Schwerpunkte lagen bei den Themen: neue Herausforderung Sicherung/Security und Ladungssicherung. Erstmals fand zu diesem Thema Ladungssicherung eine  praktische Vorführung mit einem Simulator statt.

Auf der begleitenden Fachausstellung konnten sich die Teilnehmer zudem über neue Gefahrgut-Literatur und Software, neue Verpackungen, neue Tankarmaturen und vieles mehr zum Thema sichere Gefahrguttransporte informieren.

Nach nunmehr fast 50 (!) Jahren UN-Modellvorschriften war man der Meinung, dass Anfang 2000 alles im Gefahrgutrecht harmonisiert war (wie beispielsweise einheitliche Gefahrklassen und Gefahrzettel, Verpackungsvorschriften für die ganze Welt) usw. Doch die Konferenz von Rio beschloss im Jahre 1992 auch die angrenzenden Rechtsgebiete Umwelt- und Arbeitschutz mit dem Gefahrgutrecht zu harmonisieren und bald (2007/08) wird es neue Gefahrzettel, Gefahrensymbole und neue Einordnungskriterien geben. Das berichtete Dr. Thomas Schendler (Abt. Chemische Sicherheitstechnik, Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung(BAM), Berlin). Ob allerdings das GHS(Global harmonized System) weltweit umgesetzt wird, hängt von der Haltung der anderen Staaten, insbesondere der USA ab. Übrigens, so Dr. Schendler, gibt es noch offene Fragen, z.B. über die Einstufung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln, zumal es mit diesem Stoff schwerste Explosionen gegeben hat (1921 Oppum – über 800 Tote, 2001 Toulouse und 2004 Zugunglück im Iran). Allerdings, so einige Expertenmeinungen in der Diskussion, habe man sich vom GHS mehr versprochen – es wird wohl doch nicht einfacher.

Über die EG und insbesondere über die Kontrollhäufigkeit von Gefahrguttranporten berichtete Uwe Lohmann, Verkehrsattaché beim Rat der EU (früher BMVBW). Kontrolliert werden muss aufgrund der Richtlinie 95/50/EG (sog. Kontrollrichtlinie). Es gab folgende Kontrolldichte:

D, E, NL und A: Kontrolle von mehr als einmal pro 500 Fahrten, d.h. Kontroll- Wahrscheinlichkeit = mehr als 0,2%

F, L, und FIN: Kontrolle von mehr als einmal pro 1000 Fahrten, d.h. Kontroll- Wahrscheinlichkeit = mehr als 0,1%

B und GB: Kontrolle von mehr als einmal pro 2000 Fahrten, d.h. Kontroll- Wahrscheinlichkeit = mehr als 0,05%

DK und I: Kontrolle von mehr als einmal pro 4000 Fahrten, d.h. Kontroll- Wahrscheinlichkeit = mehr als 0,025%

Helmut Heckner vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ergänzte hierzu im Rahmen seines Vortrags „Lagebild Gefahrgut‘, dass es in Österreich die meisten Beanstandungen (83%) und in Spanien die wenigsten(15 %) gegeben hätte. Heckner berichtete weiter, dass erst Ergebnisse über Unfallmeldungen nach dem neuen Unterkapitel 1.8.5 ADR/RID für das Jahr 2003 vorliegen würden und hier der Bundesanstalt für Straßenverkehr (BAST) 139 Unfälle und dem EBA nur 11 Unfälle gemeldet wurden. Hiermit scheint bewiesen: der Eisenbahnverkehr ist sicherer. Allerdings kamen bei den Unfallmeldungen auch solche vor, die nicht den Kriterien entsprachen und praktisch aus der Bewertung genommen werden mussten.

Saftige Verwaltungsstrafen gibt es in Italien, das berichtete Dr. Elmar Knoll, ADR-Berater in Südtirol, in seinem Lagebericht über Italien. Beispielsweise wird mangelnde Ladungssicherung mit bis zu 6500 € geahndet, für falsche Fahrzeugpapiere müssen bis zu 1350 € gezahlt werden und außerdem wird der Führerschein entzogen.

Das Thema Sicherung (Security) nach 1.10 ADR/RID/ADNR bzw. ISPS-Codes bereitet allen viel Kopfzerbrechen. Man weiß nicht so richtig, wo die Reise hingeht. In der von Klaus Ridder moderierten Podiumsdiskussion bemerkte Klaus-Dieter Helmke (DHL Spedition):

  • 1) Mit der Angst vor terroristischen Anschlägen lässt sich sehr viel Geld verdienen!
  • 2) Manche Staaten versuchen ihre Sicherheitsprobleme auf Kosten der Wirtschaft zu lösen!
  • 3) „Schnellschüsse“ im Bereich der Verordnungsgeber sind eher kontraproduktiv als sicherheitserhöhend!

Mit Jörg Holzhäusers (Verkehrsministerium Rheinland Pfalz) Vortrag wurde deutlich, dass die GGVSE und RSE einen starken Einfluss auf die deutsche Umsetzung der Gefahrgutvorschriften haben. Eine gravierende Änderung für die Umsetzung ist die 0 Promille Grenze bei Gefahrgutfahrern, die zum 1. Juli in Kraft tritt. Hier gibt es in Abgrenzung zum Straßenverkehrsrecht noch Klärungsbedarf, denn mehr als 0 Promille lassen sich medizinisch immer nachweisen (Restalkohol).

Über die behördliche Überwachung in Umwelt, im Arbeitsschutz und beim Gefahrguttransport referierte Gerhard Schmitt-Gleser,  Staatliches Amt für Arbeitsschutz. In Deutschland ist die betriebliche Überwachung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder gelegt worden. Einige Aufgaben sind aber auch den Bundesbehörden Zoll, BAG, LBA und EBA übertragen worden. In den Ländern ist die Zuständigkeit individuell geregelt. Es kommen staatliche kommunale Behörden infrage. Für die Bereiche Umwelt, Arbeitsschutz und Gefahrgut sind unterschiedliche Behörden bestimmt. Auch in den drei genannten Bereichen kann es wiederum zu unterschiedlichen Zuständigkeiten kommen, so z.B., ob es sich im Umweltschutz um Fragen der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes oder der Abfallentsorgung handelt. Im Arbeitsschutz liegt die Staatliche Überwachung bei den Gewerbeaufsichtsämtern oder den Ämtern für Arbeitsschutz. Aber auch den Berufsgenossenschaften sind, als öffentlich-rechtliche Körperschaften, die Aufgaben als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Basis des Sozialgesetzbuches VII übertragen worden.  Schmitt-Gleser motivierte die Zuhörer zum konstruktiven Umgang mit Behörden, denn nur so kann man die Behörden als Partner für betriebliche Zwecke einbinden.

Schon zum dritten Mal wurde von dem Gefahrgutmagazin gefahr/gut der deutsche Innovationspreis GEFAHR/GUT vergeben. Sieger des Wettbewerbs wurde in diesem Jahr die Sommer Fahrzeugbau aus Bielefeld mit ihrem Ladungssicherungskonzept ‚Cargo safe’. Bei der Übergabe lobte Professor Ulrich Podzuweit von der FH München die Konzeption des Preisträgers um die Verbesserung der Ladungssicherung. Sicherungsmittel müssen schnell, einfach und gefahrlos einsetzbar sein und müssen sich für eine große Anzahl verschiedener Ladung eignen, so Podzuweit.

Die beiden Tagungsleiter Klaus Ridder und Jörg Holzhäuser zeigten sich sehr zufrieden mit dem Verlauf der Veranstaltung. Auch die durchwegs positive Resonanz der Teilnehmer lässt für die nächsten Münchner Gefahrgut-Tage vom 22. - 24. Mai 2006 wieder ein gut besuchtes Informationsforum für alle Gefahrgutexperten erwarten.

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