ADR im Jahre 2001 in neuer Struktur
Mit der Strukturreform des ADR (und auch des RID sowie des ADNR) sollen zum Jahre 2001 die Vorschriften für die Anwender besser
lesbar sein. Mit den Arbeiten wurde Anfang der 90er Jahre begonnen und es sieht so aus, daß man vielleicht (?) zum nunmehr vorgesehenen Termin auch fertig wird. Es ist allerdings noch viel Arbeit zu
leisten.
So wird sich die Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission für Europa (ECE/WP.15) in der Mai-Sitzung 1999 schwerpunktmäßig mit der
Struktur des ADR befassen, ein erster Entwurf für die Anlage B, erstellt vom Sekretariat der ECE, liegt vor.
Diese Woche erschien bei der ecomed Verlagsgesellschaft die ADR/GGVS-Broschüre, nunmehr in 15. Auflage. Das ADR ist hier im
amtlichen Wortlaut noch in der “alten Struktur” enthalten. Außerdem enthält die Broschüre die Neufassung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sowie der Gefahrgutverordnung Straße und einige Richtlinien, z.
B. die Richtlinie für die Erstellung schriftlicher Weisungen - RS006.
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