9. Münchner Gefahrgut-Tage
Schlussbericht
19. - 21. April 1999
Tagungsbericht
Aktuelle Fragen rund um das Thema Gefahrgut standen im Mittelpunkt der 9. Münchner Gefahrgut-Tage, die wieder unter Leitung des
Bonner Gefahrgutexperten Klaus Ridder standen. Es kamen Sachverständige zu Wort, die weltweit an der Entwicklung der Gefahrgutvorschriften mitarbeiten, und auch Praktiker referierten über ihre Erfahrungen. Die
Teilnehmer hatten Gelegenheit, in den Diskussionen Fragen “zu ihren Problemen” zu stellen.
Die Hauptthemenblöcke während der Plenarveranstaltungen waren:
Rechtsentwicklung in Europa
Gefahrgut in Betrieben
Gefahrgut im Internet
Transport gefährlicher Abfälle
Außerdem liefen vier ganztägige Symposien parallel:
Ladungssicherung
GGVS/ADR 1999 2001
Qualitätssicherung bei Gefahrguttransporten
Ordnungswidrigkeitenrecht für den “juristischen Laien”.
Folgende Themen wurden schwerpunktmäßig behandelt:
Europäische Regelungen
Wir haben in Europa für grenzüberschreitende Gefahrguttransporte im Straßen- und auch im Eisenbahnverkehr Regelwerke, die
beispielsweise für den Straßenverkehr in 34 Staaten Euroas gelten! Warum also noch zusätzliche Regelungen innerhalb der Europäischen Union? Hierzu muß man wissen, daß die internationalen Regelwerke wie ADR und RID
tatsächlich nur grenzüberschreitend gelten, jedoch nicht für innerstaatliche Beförderungen. Der Gemeinsame Markt fordert aber, insbesondere in Artikel 75 der Maastrichter Verträge (künftig Artikel 71 Amsterdamer
Verträge), daß die Verkehrssicherheit innerhalb de EU gemeinsam zu regeln ist. Und hier ist die Europäische Kommission (KOM) tätig geworden und hat in sogenannten Ramenrichtlinien vorgeschrieben, daß für den
Eisenbahnverkehr das RID und für den Straßenverkehr das ADR auch für innerstaatlische Transporte anzuwenden ist. Es gibt also ab 1997 keine Anlagen mehr zur Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) und auch keine mehr
zur Gefahrgutverordnung Straße (GGVS), man verweist hier nur noch auf das internationale RID bzw. ADR. Also auch hier ein wesentlicher Beitrag, die Anwendung der Vorschriften in Europa zu harmonisieren, so Jörg
Holzhäuser vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz und Mitglied des Bund/Länder-Fachausschusses “Gefährliche Güter”.
Holzhäuser betonte auch, daß ab 1. Mai 1999 der sogenannte Amsterdamer Vertrag in Kraft tritt, im Zuge dessen das
Europäische Parlament mehr Rechte bekomme. Die Inkraftsetzung von Richtlinien wie “Druckbehälterrichtlinie” oder “Prüfung Sicherheitsberater” könnte sich dann verzögern.
Auskunft: gefahrgutexperte@klaus-ridder.de
|