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Freitag, 29. Mai 2009 

Reinhold Zitzelsberger Webmaster

 

19. Gefahrguttage

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19. Münchener Gefahrgut-Tage

- Gefahrgut in Österreich und in der Türkei -
- GGVSEB kommt Ende Mai 2009 -

 

Eine der Höhepunkte der 19. Münchener Gefahrgut-Tage zwar zweifellos der Vortrag von Dr. Hermann Grundtner, Ministerialrat im Bundesministerium für Inneres in Wien. Erinnern wir uns daran, dass es in der Vergangenheit in Österreich immer wieder Probleme mit der Auslegung der Gefahrgutvorschriften gegeben hat. Das lag aber auch an dem „Kampf“ zwischen dem Verkehrsministerium und Innenministerium, die einen machten die Gesetze und die anderen legten sie aus – leider oftmals so genau, dass die Praxis mit der strengen Auslegung des Innenministeriums nicht zurecht kam.

Dieses Mal beschränkte sich Dr. Grundtner mehr auf die derzeitigen und künftigen Tunnelregelungen. Als eines der „Tunnelländer“ gibt es in Österreich auch Umsetzungsprobleme, weil es Tunnels des Bundes und der Länder gibt, mit entsprechenden Regelungen. Künftig wird in Österreich der Wortlaut des ADR-Textes als Grundlage dienen, sodass es dann keine Probleme mehr geben dürfte.

Über die Umsetzung der EG-Richtlinie 2008/68 EG in die neue GGVSEB berichtete Jörg Holzhäuser. Es war ein langer Weg in den Beratungen mit allen Beteiligten. Aber der Weg hat sich letztendlich doch gelohnt, so Holzhäuser, der in seinem Vortrag auch die Vor- und Nachteile darstellte. Ende Mai 2009 werden die neue GGVSEB sowie die Änderungen der GGBefG verkündet werden. Die GGVSEB tritt rückwirkend ab 1. Januar 2009 und das geänderte GGBefG tritt ein Jahr später in Kraft.

Ein weiterer interessanter Vortrag über ein anderes „Gefahrgutland“ kam aus der Türkei. Rychan Dereci aus Istanbul, der auch die türkische Regierung berät, gab zunächst einen kleinen Einblick: Die Türkei ist bestrebt, die ADR-Vorschriften voll zu übernehmen. Auch Fahrzeugführer, die von der Türkei aus nach Deutschland fahren, sind im Besitz eines ADR-Scheines. Die IHK in München nimmt in Istanbul entsprechende Prüfungen in türkischer Sprache ab. Soweit ADR-Tankfahrzeuge den großen Mineralölkonzernen gehören, sind diese in einem guten Zustand. Probleme bereiten dem Land am Bosperus die vielen Zuständigkeiten der türkischen Behörden sowie die Übersetzung des ADR in die türkische Sprache. Derzeit wird eine Version aus 2005 verwendet.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Antriebsarten, hier das Elektromobil, werden künftig Lithiumbatterien in größerer Ausfertigung befördert werden. Hans-Jürgen Niegel, Gefahrgutbeauftragter bei der Daimler AG in Stuttgart, trug vor, wie sein Konzern sich auf diese Herausforderung eingestellt hat. Lithiumbatterien werden mittlerweile als Lithium-Metall und Lithium-Ionen-Batterien mehreren UN-Nummern zugeordnet und sind als solche als Güter der Klasse 9 einzustufen. Die Beförderung ist bei den Verkehrsträgern leider unterschiedlich geregelt, beispielsweise dürfen im Luftverkehr Lithiumbatterien, die schwerer sind als 35 kg, nicht befördert werden.

In einem eintägigen Seminar ging es um Ladungssicherung und Gefahrgutumschließungen. Hier legt die Wasserschutzpolizei des Landes NRW Wert darauf, dass die Container voll den internationalen Regeln entsprechen und auch eine Zulassung haben. Zu den Prüfungen gehören u.a. ob eine gültige Zulassung nach dem CSC-Übereinkommen von 1972 vorliegt. Probleme bereiten den überwachenden Polizisten begaste Container. Obwohl sie tödliche Gase enthalten, werden die überwiegend aus dem asiatischen Raum kommenden Container außen nicht gekennzeichnet. Die WSP erkennt diese begasten aber nicht gekennzeichneten Container oftmals daran, dass sie an den Verschlüssen mit Klebeband zugeklebt sind. Auch kommt es vor, dass mit Holzmöbeln beladene Container keine Begasungsmittel enthalten. Die Folge ist dann, dass sich das Ungeziefer so verbreitet hat, dass die Ladung vernichtet werden muss.

Interessant auch der Vortrag von Dr. Gustav Kafka, Vizepräsident von OTIF (Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr) in Bern. OTIF hat derzeit 43 Mitgliedstaaten und es ist beabsichtigt, demnächst auch die Russische Föderation, Weißrussland, die Ukraine, Moldawien, Georgien, Aserbaidschan, Armenien, Kasachstan und Turkmenistan aufzunehmen. Das wäre ein riesiger Fortschritt im Bemühen, den internationalen Eisenbahnverkehr weiter zu harmonisieren.

Neu ist auch, dass die Europäische Union (EU) dem COTIF-Übereinkommen, das ist das Übereinkommen für den internationalen Eisenbahnverkehr von 1980, beitreten wird. Ein entsprechender Beschluss soll auf der OTIF-Generalversammlung im September 2009 erfolgen.

Live miterleben konnten die etwa 180 Teilnehmer, wie mit Hilfe telematischer Anwendungen die Steigerung der Sicherheit erfolgen kann. Man kann jederzeit den Standort eines Gefahrgutfahrzeuges auf einem Bildschirm erkennen und auch technische Überwachungen durchführen (Beispiel: ist der Domdeckel richtig verschlossen? Wie hoch sind die Drücke oder Temperaturen der Tankflüssigkeit? Werden die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten?). Vortragende waren Prof. Ing. Michael Bochmann (D) und John Maree (NL) von der CSD (Content Safety Device) Europe, ein innovatives Unternehmen, das auf adäquate Weise für den Transport gefährlicher Güter spezialisiert ist (www.csd-europe.nl).

Bleibt noch zu erwähnen, dass am 1. Abend der Gefahrgut-Tage zum 7. Mal der Gefahr / gut-Innovations-Preis der Zeitschrift Gefahr/gut überreicht wurde. Der Preis wurde von der Leiterin der BAG-Außenstelle in München, Frau Reinhild Kraus-Weigand, überreicht. Empfänger war die Fa. CMP (Container Master Projekt GmbH), die als besondere Innovation ein System zur Achslastmessung für Container und Auflieger entwickelt hat.

Die Münchener Gefahrgut-Tage wurden wieder von dem Gefahrgutexperten Klaus Ridder (früher Bundesverkehrsministerium) und Jörg Holzhäuser (Ministerium für Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz) geleitet und finden seit 19 Jahren traditionsgemäß an den 3 Tagen vor Himmelfahrt statt. Das wird auch im nächsten Jahr so sein, der Termin steht bereits fest: 10. bis 12. Mai 2010.

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