16. Münchener Gefahrgut-Tage
- Tunnelregelungen in der Diskussion -
In alter Tradition fanden nach nunmehr 15 Jahren die 16. Münchener Gefahrgut-Tage statt, diesmal traf man sich im Holiday Inn Munich und
auch schon vor 15 Jahren hatte man sich erstmals im Holiday Inn getroffen. Allerdings waren es damals nur 30 Personen, diesmal um die 200.
Die Münchener Gefahrgut-Tage haben sich für Praktiker im Laufe der Zeit etabliert - München ist immer wieder eine Reise wert!
In seiner Einführung ging Klaus Ridder auf ein weiteres Jubiläum ein, die UN-ModellvorÂschriften wurden 1956 erstmals herausgegeben und seit
dieser Zeit hat sich viel getan. Auf der Grundlage dieser Modellvorschriften wurden im Großen und Ganzen die Gefahrgutvorschriften verkehrsträgerübergreifend harmonisiert: Weltweit gibt es gleiche
Gefahrzettel, gleiche UN-Nummern, gleiche Verpackungsprüfvorschriften, gleiche Gefahrklassen und die künftige Herausforderung der Vereinten Nationen (UN), auch die Umweltschutzvorschriften und
Umgangsvorschriften mit dem Gefahrgutrecht zu harmonisieren, sind auf bestem Weg, das GHS-Global Harmonized Systems ist so gut wie fertig.
Ein heißes Thema war weiterhin die Umsetzung des ADR in den 41 Mitgliedstaaten des ADR-Übereinkommens. Hierüber referierte der Leiter des
österreichischen Gefahrgutreferats, Dr. Gustav Kafka. Er traf das Problem auf den Punkt: Was nützt ein einheitliches ADR, wenn die einzelnen Länder für den jeweiligen Staat noch besondere
Vorschriften in Kraft setzen. Beispielsweise gibt es derzeit in allen ADR-Vertragsstaaten unterschiedliche Tunnelregelungen. Zwar hat sich die Arbeitsgruppe ECE/WP.15 der Wirtschaftskommission für
Europa mit der Harmonisierung befasst – doch die Einführung der neuen Tunnelregelung wirft noch Fragen auf. Und die Länder planen weiterhin, einzelne Regelungen für das Routing mit Gefahrgut zu
erlassen. So wollen beispielsweise die Niederlande ein System einführen, das bestimmte Gefahrgutstraßen vorsieht. In der Nähe dieser Gefahrgutstraßen sind Wohngebiete nicht mehr erlaubt.
Im Vortrag von Herrn Holzhäuser vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz wurde deutlich, dass nicht immer
alle Änderungen, die auf der Frühjahrssitzung der ECE/WP 15 beschlossen wurden, nachvollziehbar sind. Gründe für Änderungen sind zum einen Verbesserung für Anwender und Verbesserung der Sicherheit.
Ein rechtzeitiger Blick in Multilaterale Vereinbarungen gibt einen Ausblick in die Zukunft.
- Anwenderbezogene Verbesserungen sind die Überarbeitung der Klasse 6.2 mitFreistellungen, (Kulturenbeförderung, infizierte Tiere,
Abfälle, Verpackung für Patientenproben) , Verbesserung der Dokumentation. Für mehr Sicherheit sprechen die Regelungen der Zulassung bestimmter Stoffe der Klasse 3 nur noch in L4BN-Tanks und die
deutlicheren Vorschriften zur Ladungssicherung sowie die Klarstellung der flüssigkeitsdichten Verschlusseinrichtung für Tanks, auch die Angaben auf dem Tankschild ergeben mehr Anwendungssicherheit
für die beteiligten Anwender.
- Des Weiteren für den Anwender von Bedeutung ist der Wegfall der Einschränkung auf hochmolekulare oder mittelmolekulare Verpackungen aus
Polyethylen, Neufassung der Regelungen für Druckgefäße für flüssige und feste Stoffe und die Einführung der Tankakte.
In einem besonderen Workshop unter Mitwirkung von RA Leo Bock sowie Jörg Holzhäuser wurden die rechtliche Problematik der Verantwortlichkeiten
bei der Ladungssicherung mit den Teilnehmern beleuchtet. Den klaren Durchblick gab es allerdings auch nicht. Jörg Holzhäuser vertrat hier die Auffassung, die auch in der RSE festgeschrieben ist, dass
derjenige tatsächlich verantwortlich ist, der die jeweilige Ladungssicherung durchführt. Eine andere Praxis lässt sich nicht durchhalten, weil beispielsweise der Fahrzeugführer Container und
Wechselbrücken fix und fertig beladen übernimmt.
Aktuelle Themen wurden in vier Symposien praxisorientiert behandelt:
- multimodaler Verkehr
- Tunnel und Gefahrgut/ Sicherung aktuell
- Entwicklung im Gefahrgutrecht
- Beförderung in Tanks.
Diesmal wurde der Innovationspreis Gefahrgut von der Fachzeitschrift Gefahrgut anlässlich eines Abendempfangs überreicht. Sieger war diesmal
die Fa. LSU-Schaeberle, die ein Gesamtkonzept entwickelt hat, nach dem durch in einer Software erfasste Kontrollpunkte sichergestellt wird, dass
die Vorschriften tatsächlich auch eingehalten werden.
Die Münchener Gefahrgut-Tage werden von vielen Ausstellern auch genutzt, um ihre Produkte vorzustellen. Das sind in der Regel Verlage, diesmal
waren aber auch Firmen dabei, die Mittel zur Ladungssicherung vorstellten.
Übrigens steht der Termin für die 17. Münchener Gefahrgut-Tage schon fest. Es wird der 14.-.16. Mai 2007 sein, das sind die Tage vor Christi
Himmelfahrt. Gefahrgutpraktiker sollten sich schon mal diesen Termin vormerken.
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