10. Münchner Gefahrgut-Tage 2000
Abschlussbericht
-Topaktuelle Informationen auf dem traditionsreichen Gefahrgutkongress ADR kommt pünktlich - ADN ist fertig! -
Mit fast 200 Teilnehmern hat die Jubiläumsveranstaltung “10. Münchner Gefahrgut-Tage" international überwältigenden Zuspruch
gefunden. Mit zahlreichen aktuellen Themen und 28 hochkarätigen Referenten bot die Fachtagung, die vom 29. - 31. Mai 2000 in München stattfand, einen umfassenden Überblick zu allen wichtigen Bereichen des
Gefahrguttransportes.
Ausführliche Fachvorträge gab es zur Entwicklung des internationalen Gefahrgutrechts. Dipl.-Ing. Klaus Ridder (Bonn) berichtete, dass
zwei internationale Regelwerke - das ADR und das ADN - in den letzten Maiwochen von der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) fertiggestellt worden sind. Das ADR werde ab Mitte 2000 in 36 europäi-schen Staaten
gelten und auch die Türkei überlege den Beitritt, so Ridder weiter. Mit der Umstrukturierung werde ein wesentlicher Beitrag zur besseren Verständlichkeit geleistet, allerdings benötige die neue Darstellungsform auch
eine gewisse Eingewöhnungszeit, Neue ADR-Staaten seien die Ukraine und Irland. Probleme sieht der Gefahrgutexperte aus Bonn jedoch bei den uneinheitlichen Inkraftsetzungsterminen:
Podiumsdiskussion mit Beate Schleicher (IHK Münster), Dr. Fleig (BASF, Ludwigshafen) Rücker (Spedition Werkmann, Meinerzhagen) und Ridder
ADR/RID: 1.7.2001 + 18 Monate (bei RAM + 6 Monate), ICAO: 1.1.2001 (keine Übergangsfrist), ImDG: 1.1.2001 + 12 Monate, ADNR: 1.1.2002 + 12 Monate.
Im Binnenschiffsverkehr wird das ADN mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten vier Jahre in Kraft treten. Auf der sogenannten Internationalen Konferenz, die Ende Mai in
Genf stattfand, haben 15 Staaten den Übereinkommenstext gezeichnet. Nun Bedarf es der Ratifizierung durch die einzelnen Beitrittsstaaten, die wahrscheinlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Spezielle Vorträge behandelten Probleme der Gefahrgut-Transportpraxis in Europa. Pieter Wildshut, Sekretär der IRU in Genf,
stellte fest, dass trotz des einheitlichen Regelwerkes in Europa die Umsetzung von Staat zu Staat unterschiedlich gehandhabt wird. So gibt es in Deutschland immer noch eine an sich überholte Fahrstreckenregelung für besonders gefährliche Güter und in Österreich werden kleinste Übertretungen mit
hohen Geldbußen geahndet. Aber auch spezielle Konvoifahrten in Bulgarien, besondere
Fährverkehrsvorschriften in Dänemark und Gefahrgutgenehmigungen in Russland erschweren den länderübergreifend tätigen Beförderern
die Abwicklung. Solche “Besonderheiten" widersprechen dem “Geist des ADR", resümierte Wildshut.
Ernst Winkler, Adjutant beim Bundesamt für Verkehr in Bern, beleuchtete aufgrund der
aktuellen Tunnelbrände den Transport gefährlicher Güter durch Straßen- und Eisenbahntunnel. Er betonte, dass eine besondere Herausforderung die Frage der Benutzung und Regelung der
Tunnel für die Beförderung gefährlicher Güter darstellt. Die Öffentlichkeit ist hinsichtlich der Gefahren zunehmend sensibilisiert. Zu einer zusätzlichen Sensibilisierung führten die beiden
Unglücke letzten Jahren in Mont Blanc und Tauerntunnel. Die Diskussion um die Sicherheit von Tunnel fand und findet auch in der Schweiz statt. Die Schweiz hat wohl die restriktivsten
Vorschriften für das Durchfahren von Tunnel erarbeitet. Bemerkenswert der Hinweis von Herrn Winkler, dass auch das Durchfahren von sogenannten “freigestellten Versandstücken" (a
-Randnummern) ab bestimmten Mengen nicht zulässig ist. Hierzu ist zu bemerken, dass natürlich gerade diese Vorschrift schlecht überwacht werden kann, weil bei freigestellten
Versandstücken das Fahrzeug nicht zu kennzeichnen ist und der Fahrzeugführer auch Beförderungspapiere, die auf das Gefahrgut hinweisen, nicht mitzuführen hat. Wie soll also
hier überwacht werden, ob jemand entgegen den Vorschriften mit freigestellten Versandstücken durch den Tunnel fährt? Ernst Winkler konnte diese Frage in der anschließenden Diskussion nicht so richtig beantworten.
In der Pause konnte man im INTERNET surfen. Meistbesuchte Seite war www.klaus-ridder.de
Bemerkenswert auch der Vortrag von Thomas Rücker, Produktionsleiter bei einer großen
Spedition in Meinertshagen: Rücker referierte über Telematik und Gefahrguttransporte. Künftig wird es möglich sein, insbesondere auch Gefahrguttransporte zu jeder Zeit zu überwachen.
Die Überwachung kann beispielsweise von der Temperaturüberwachung im Innern eines Tanks bis hin zur Überwachung der gefahrenen Routen führen. Sollte es erforderlich sein, könnten
künftig auch bei einem Unfall sofort Signale an die Hilfskräfte abgegeben werden. Man muss aber hier abwarten, welche Anforderungen künftig die Unfallhilfsdienste stellen werden.
Intermodaler Verkehr, Harmonisierung des Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts sowie die Stellung des Gb
zwischen Sicherheitsberater-Richtlinie und ADR waren Themen der weiteren Plenarvorträge.
In vier parallelen Fachsymposien wurden vertieft spezielle Fragen, besonders auch aus dem Zuhörerkreis
behandelt. Die breit angelegte Themenliste umfasste hier: ADR 2001, Klassifizierung, Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie Gefahrgutbeauftragter 2000/2001.
Stefan Keochakian (USA) referierte über das “Orange Book”.
Eine große Fachausstellung rundete das Programm der 10. Münchner Gefahrguttage ab. Hier wird demonstriert, dass ein “Aufsaugmittel” nicht entzündbar ist.
Die sehr positive Resonanz der Teilnehmer lässt auch für die nächsten Münchner Gefahrgut
-Tage vom 28. - 30. Mai 2001 wieder ein gut besuchtes Informationsforum für alle Gefahrgutexperten erwarten.
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